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Jahresabschluss der Werkstatt Bremen
eingetragener Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen,
für das Geschäftsjahr 2021
Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes der Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinde vom 20. Juli 1992 (Brem.GBl. S. 161) hat der Betriebsausschuss Werkstatt Bremen den Jahresabschluss 2021, den Lagebericht, die Erfolgsübersicht und den Bericht der Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis genommen und mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:
Der Betriebsausschuss beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresergebnisses 2021 sowie die Entlastung der Betriebsleitung.
Bilanz zum 31. Dezember 2021 | |
Gewinn- und Verlustrechnung 2021 | |
Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers |
gez. Senatorin Anja Stahmann
Vorsitzende des Betriebsausschusses
Werkstatt Bremen