Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Jahresabschluss des Sondervermögens Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen (SVINFRA) für das Wirtschaftsjahr 2021

Jahresabschluss des Sondervermögens Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen (SVINFRA) für das Wirtschaftsjahr 2021

Veröffentlichungsdatum:18.10.2022 Inkrafttreten19.10.2022
Fundstelle Brem.ABl. 2022, S. 852
Bezug (Rechtsnorm)BremSVInfraOG § 7
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss des Sondervermögens Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen (SVINFRA) für das Wirtschaftsjahr 2021 (Brem.ABl. 2022, S. 852)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Erlassdatum:18.10.2022
Fassung vom:18.10.2022
Gültig ab:19.10.2022
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 7 BremSVInfraOG
Fundstelle:Brem.ABl. 2022, 852
Jahresabschluss des Sondervermögens Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen (SVINFRA) für das Wirtschaftsjahr 2021

Jahresabschluss des Sondervermögens Infrastruktur
der Stadtgemeinde Bremen (SVINFRA)
für das Wirtschaftsjahr 2021

Die Deputation Mobilität, Bau und Stadtentwicklung und die Deputation Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie hat gemäß § 7 des Ortsgesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen vom 27. April 2010 (Brem.GBl. S. 49) zum Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2021 des Sondervermögens Infrastruktur die folgenden Beschlüsse gefasst:

1.
Der Sondervermögensausschuss Infrastruktur stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 des Sondervermögens Infrastruktur fest.
2.
Der Sondervermögensausschuss Infrastruktur beschließt, den Bilanzverlust 2021 in Höhe von 1 095 637 719,28 € auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Der Sondervermögensausschuss Infrastruktur erteilt der Geschäftsführung für das Jahr 2021 Entlastung.

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2021



Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung 2021



Anlage 3:

Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
zum 31. Dezember 2021

gez. Falk Wagner
Vorsitzender der Deputation
Mobilität, Bau und Stadtentwicklung

        

gez. Silvia Neumeyer
Vorsitzende der Deputation
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.