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Jahresabschluss des Sondervermögens Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen (SVINFRA) für das Wirtschaftsjahr 2022

Veröffentlichungsdatum:29.01.2024 Inkrafttreten30.01.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 30
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss des Sondervermögens Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen (SVINFRA) für das Wirtschaftsjahr 2022 (Brem.ABl. 2024, S. 30)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Erlassdatum:29.01.2024
Fassung vom:29.01.2024
Gültig ab:30.01.2024
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2024, 30
Jahresabschluss des Sondervermögens Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen (SVINFRA) für das Wirtschaftsjahr 2022

Jahresabschluss des Sondervermögens Infrastruktur
der Stadtgemeinde Bremen (SVINFRA)
für das Wirtschaftsjahr 2022

Die Deputation Mobilität, Bau und Stadtentwicklung und die Deputation Umwelt, Klima und Landwirtschaft haben gemäß § 7 des Ortsgesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen vom 27. April 2010 (Brem.GBl. S. 49) zum Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2022 des Sondervermögens Infrastruktur die folgenden Beschlüsse gefasst:

1.
Die Deputation Mobilität, Bau und Stadtentwicklung stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 des Sondervermögens Infrastruktur fest.
2.
Die Deputation Mobilität, Bau und Stadtentwicklung beschließt, den Bilanzverlust 2022 in Höhe von 1 167 999 461,18 € auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Die Deputation Mobilität, Bau und Stadtentwicklung erteilt der Geschäftsführung für das Jahr 2022 Entlastung.
4.
Die Deputation Umwelt, Klima und Landwirtschaft stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 des Sondervermögens Infrastruktur fest.
5.
Die Deputation Umwelt, Klima und Landwirtschaft beschließt, den Bilanzverlust 2022 in Höhe von 1 167 999 461,18 € auf neue Rechnung vorzutragen.
6.
Die Deputation Umwelt, Klima und Landwirtschaft erteilt der Geschäftsführung für das Jahr 2022 Entlastung.

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2022



Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung 2022



Anlage 3:

Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zum 31. Dezember 2022

gez. Ralph Saxe
Vorsitzender der Deputation
Mobilität, Bau und Stadtentwicklung

      

gez. Derik Eicke
Vorsitzender der Deputation
Umwelt, Klima und Landwirtschaft


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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