Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Jahresabschluss des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen für das Wirtschaftsjahr 2017

Jahresabschluss des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen für das Wirtschaftsjahr 2017

Veröffentlichungsdatum:11.09.2018 Inkrafttreten12.09.2018
Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 906
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen für das Wirtschaftsjahr 2017 (Brem.ABl. 2018, S. 906)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Erlassdatum:09.08.2018
Fassung vom:09.08.2018
Gültig ab:12.09.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2018, 906
Jahresabschluss des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen für das Wirtschaftsjahr 2017

Jahresabschluss des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen
für das Wirtschaftsjahr 2017

Zum Jahresabschluss des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen für das Wirtschaftsjahr 2017 hat die Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen in ihrer Funktion als Sondervermögensausschuss am 22. August 2018 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Die Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen stellt in Wahrnehmung der Aufgaben als Sondervermögensausschuss den Jahresabschluss 2017 des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen fest und erteilt der Geschäftsführung Entlastung für das Geschäftsjahr 2017.

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2017

Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017

Anlage 3:

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

gez. Dieter Reinken
stellv. Vorsitzender des Sondervermögensausschusses


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.