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Jahresabschluss des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen
für das Wirtschaftsjahr 2022
Vom 31. Januar 2024
Zum Jahresabschluss des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen für das Wirtschaftsjahr 2022 hat der Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen in seiner Funktion als Sondervermögensausschuss am 31. Januar 2024 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen stellt in Wahrnehmung der Aufgaben als Sondervermögensausschuss den Jahresabschluss 2022 des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen fest und erteilt der Geschäftsführung Entlastung für das Geschäftsjahr 2022.
Bilanz zum 31. Dezember 2022 | |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 | |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers |
gez. Volker Stahmann
Vorsitzender des Sondervermögensausschuss