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Jahresabschluss des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen für das Wirtschaftsjahr 2022

Veröffentlichungsdatum:05.08.2024 Inkrafttreten05.08.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 874
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen für das Wirtschaftsjahr 2022 (Brem.ABl. 2024, S. 874)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Erlassdatum:31.01.2024
Fassung vom:31.01.2024
Gültig ab:05.08.2024
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2024, 874
Jahresabschluss des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen für das Wirtschaftsjahr 2022

Jahresabschluss des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen
für das Wirtschaftsjahr 2022

Vom 31. Januar 2024

Zum Jahresabschluss des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen für das Wirtschaftsjahr 2022 hat der Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen in seiner Funktion als Sondervermögensausschuss am 31. Januar 2024 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen stellt in Wahrnehmung der Aufgaben als Sondervermögensausschuss den Jahresabschluss 2022 des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen fest und erteilt der Geschäftsführung Entlastung für das Geschäftsjahr 2022.

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2022



Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022



Anlage 3:

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

gez. Volker Stahmann
Vorsitzender des Sondervermögensausschuss


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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