Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögens Gewerbeflächen Stadtgemeinde Bremen für das Wirtschaftsjahr 2021

Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögens Gewerbeflächen Stadtgemeinde Bremen für das Wirtschaftsjahr 2021

Veröffentlichungsdatum:10.11.2022 Inkrafttreten11.11.2022
Fundstelle Brem.ABl. 2022, S. 949
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögens Gewerbeflächen Stadtgemeinde Bremen für das Wirtschaftsjahr 2021 (Brem.ABl. 2022, S. 949)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Erlassdatum:28.09.2022
Fassung vom:28.09.2022
Gültig ab:11.11.2022
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2022, 949
Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögens Gewerbeflächen Stadtgemeinde Bremen für das Wirtschaftsjahr 2021

Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögens
Gewerbeflächen Stadtgemeinde Bremen
für das Wirtschaftsjahr 2021

Zum Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögens Gewerbeflächen (Stadt) für das Wirtschaftsjahr 2021 hat die Deputation für Wirtschaft und Arbeit in ihrer Funktion als Sondervermögensausschuss am 28. September 2021 folgenden Beschluss gefasst:

1.
Die Deputationen für Wirtschaft und Arbeit stellen in ihrer Funktion als Sondervermögensausschüsse der Sonstigen Sondervermögen Gewerbeflächen (Stadt/Land) deren Jahresabschlüsse für das Wirtschaftsjahr 2021 fest.
2.
Die Deputationen für Wirtschaft und Arbeit erteilen in ihrer Funktion als Sondervermögensausschüsse der Sonstigen Sondervermögen Gewerbeflächen (Stadt/Land) der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung.
3.
Die Deputationen für Wirtschaft und Arbeit bitten in ihrer Funktion als Sondervermögensausschüsse der Sonstigen Sondervermögen Gewerbeflächen (Stadt/Land) die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, die Jahresabschlüsse 2021 im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen zu veröffentlichen.

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2021

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 1. Januar bis 31. Dezember 2021

Anlage 3: Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

gez. Susanne Grobien
Vorsitzende des Sondervermögensausschusses


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.