Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögens Überseestadt (Stadt) für das Wirtschaftsjahr 2022

Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögens Überseestadt (Stadt) für das Wirtschaftsjahr 2022

Veröffentlichungsdatum:29.02.2024 Inkrafttreten01.03.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 270
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögens Überseestadt (Stadt) für das Wirtschaftsjahr 2022 (Brem.ABl. 2024, S. 270)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Erlassdatum:22.09.2023
Fassung vom:22.09.2023
Gültig ab:01.03.2024
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2024, 270
Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögens Überseestadt (Stadt) für das Wirtschaftsjahr 2022

Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögens Überseestadt (Stadt)
für das Wirtschaftsjahr 2022

Zum Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögens Überseestadt für das Jahr 2022 hat die städtische Deputation für Wirtschaft und Häfen in ihrer Funktion als Sondervermögensausschuss am 22. September 2023 folgenden Beschluss gefasst:

1.
Die städtische Deputation für Wirtschaft und Häfen stellt in ihrer Funktion als Sondervermögensausschuss des Sonstigen Sondervermögens Überseestadt den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 fest.
2.
Die städtische Deputation für Wirtschaft und Häfen erteilt in ihrer Funktion als Sondervermögensausschuss des Sonstigen Sondervermögens Überseestadt der Geschäftsführung Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2022.
3.
Die städtische Deputation für Wirtschaft und Häfen bittet in ihrer Funktion als Sondervermögensausschuss des Sonstigen Sondervermögens Überseestadt die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, den Jahresabschluss 2022 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2022

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

Anlage 3: Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

gez. Volker Stahmann
Vorsitzender des Sondervermögensausschusses


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.