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Jahresabschluss des Übersee-Museums - Stiftung öffentlichen Rechts - für das Wirtschaftsjahr 2020

Veröffentlichungsdatum:16.07.2021 Inkrafttreten17.07.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 672
Bezug (Rechtsnorm)BremMuStG § 6
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss des Übersee-Museums - Stiftung öffentlichen Rechts - für das Wirtschaftsjahr 2020 (Brem.ABl. 2021, S. 672)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Kultur
Erlassdatum:16.07.2021
Fassung vom:16.07.2021
Gültig ab:17.07.2021
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 6 BremMuStG
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 672
Jahresabschluss des Übersee-Museums - Stiftung öffentlichen Rechts - für das Wirtschaftsjahr 2020

Jahresabschluss des Übersee-Museums
- Stiftung öffentlichen Rechts -
für das Wirtschaftsjahr 2020

Gemäß § 6 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung von Museumsstiftungen (BremMuStG) hat der Stiftungsrat des Übersee-Museums den Jahresabschluss 2020 festgestellt sowie dem Vorstand die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 erteilt.

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2020



Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2020



Anlage 3:

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2020

gez. Staatsrätin
Carmen Emigholz
Vorsitzende des Stiftungsrates


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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