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Jahresabschluss des Übersee-Museums - Stiftung öffentlichen Rechts - für das Wirtschaftsjahr 2023

Veröffentlichungsdatum:22.07.2024 Inkrafttreten23.07.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 859
Bezug (Rechtsnorm)BremMuStG § 6
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss des Übersee-Museums - Stiftung öffentlichen Rechts - für das Wirtschaftsjahr 2023 (Brem.ABl. 2024, S. 859)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Kultur
Erlassdatum:22.07.2024
Fassung vom:22.07.2024
Gültig ab:23.07.2024
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 6 BremMuStG
Fundstelle:Brem.ABl. 2024, 859
Jahresabschluss des Übersee-Museums - Stiftung öffentlichen Rechts - für das Wirtschaftsjahr 2023

Jahresabschluss des Übersee-Museums
- Stiftung öffentlichen Rechts -
für das Wirtschaftsjahr 2023

Gemäß § 6 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung von Museumsstiftungen (BremMuStG) hat der Stiftungsrat des Übersee-Museums den Jahresabschluss 2023 festgestellt sowie dem Vorstand die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 erteilt.

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2023

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2023

Anlage 3: Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2023

gez. Staatsrätin
Carmen Emigholz
Vorsitzende des Stiftungsrates


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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