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Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebes „Helene-Kaisen-Haus“, Betrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Wirtschaftsjahr 2020

Veröffentlichungsdatum:01.02.2022 Inkrafttreten02.02.2022
Fundstelle Brem.ABl. 2022, S. 51
Bezug (Rechtsnorm)LHO § 26
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebes „Helene-Kaisen-Haus“, Betrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Wirtschaftsjahr 2020 (Brem.ABl. 2022, S. 51)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:01.02.2022
Fassung vom:01.02.2022
Gültig ab:02.02.2022
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 26 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2022, 51
Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebes „Helene-Kaisen-Haus“, Betrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Wirtschaftsjahr 2020

Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebes
„Helene-Kaisen-Haus“,
Betrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 der
Landeshaushaltsordnung (LHO)
für das Wirtschaftsjahr 2020

Gemäß der Ziffer 7 Absatz 1 laufende Nummer 3 der Richtlinie für Betriebe nach § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) der Stadt Bremerhaven (RLBetBremerhaven) vom 28. November 1996 hat der Ausschuss für Jugend, Familie und Frauen als zuständiger Betriebsausschusses mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

Die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ hat den geprüften Jahresabschluss 2020 für das Helene-Kaisen-Haus vorgelegt und erteilt dazu einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (Seiten 19/22). Der Bericht wurde an die Fraktionsvorsitzenden und die jugendpolitischen Sprecherinnen versendet.

Das Amt für Jugend, Familie und Frauen empfiehlt, der Feststellung des Jahresabschlusses für 2020 zuzustimmen, dem Betriebsleiter die erforderliche Entlastung zu erteilen und die Betriebsleitung zu bitten, die Veröffentlichung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Prüfungsvermerk des Jahresabschlusses 2020 im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen zu veranlassen.

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2020



Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung 2020



Anlage 3:

Abschließender Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 2020

gez. Frost
Stadtrat
Vorsitzender des Ausschusses
für Jugend, Familie und Frauen
als zuständiger Betriebsausschuss


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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