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Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebs "Rettungsdienst Bremerhaven", Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO für das Wirtschaftsjahr 2016

Veröffentlichungsdatum:12.09.2017 Inkrafttreten13.09.2017
Fundstelle Brem.ABl. 2017, S. 829
Bezug (Rechtsnorm)LHO § 26
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebs "Rettungsdienst Bremerhaven", Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO für das Wirtschaftsjahr 2016 (Brem.ABl. 2017, S. 829)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:12.09.2017
Fassung vom:12.09.2017
Gültig ab:13.09.2017
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 26 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2017, 829
Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebs "Rettungsdienst Bremerhaven", Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO für das Wirtschaftsjahr 2016

Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“, Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO für das Wirtschaftsjahr 2016

Gemäß Abschnitt II, Ziffer 7 Nummer 3 der Richtlinien für Betriebe nach § 26 Absatz 1 LHO der Stadt Bremerhaven (RLBetBremerhaven) vom 28. November 1996 hat der Betriebsausschuss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“ mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

a)
Der Betriebsausschuss stellt den Jahresabschluss 2016 des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“ gemäß Abschnitt II, Ziffer 7, Nummer 3 der Richtlinien für Betriebe nach § 26 Absatz 1 LHO der Stadt Bremerhaven (RLBetBremerhaven) vom 28. November 1996 fest.
b)
Der Betriebsausschuss beschließt in Bezug auf den Jahresabschluss 2016 des Wirtschaftsbetriebes „Rettungsdienst Bremerhaven“ gemäß Abschnitt II, Ziffer 7, Nummer 3 der RLBetBremerhaven, der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen.

Nachrichtliche Angabe über die Behandlung des Jahresergebnisses:

Der Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von 149 238,66 € wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2016



Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung 2016



Anlage 3:

Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2016

gez. Hoffmann
Stadtrat
Vorsitzender des
Betriebsausschusses


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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