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Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“, Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO für das Wirtschaftsjahr 2023

Veröffentlichungsdatum:12.12.2024 Inkrafttreten13.12.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 1495
Bezug (Rechtsnorm)LHO § 26
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“, Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO für das Wirtschaftsjahr 2023 (Brem.ABl. 2024, S. 1495)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:12.12.2024
Fassung vom:12.12.2024
Gültig ab:13.12.2024
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 26 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2024, 1495
Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“, Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO für das Wirtschaftsjahr 2023

Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“, Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO für das Wirtschaftsjahr 2023

Gemäß Abschnitt II, Ziffer 7 Nummer 3 der Richtlinien für Betriebe nach § 26 Absatz 1 LHO der Stadt Bremerhaven (RLBetBremerhaven) vom 28. November 1996 hat der Betriebsausschuss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“ mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

a)
Der Betriebsausschuss stellt den Jahresabschluss 2023 des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“ gemäß Abschnitt II, Ziffer 7, Nummer 3 der Richtlinien für Betriebe nach § 26 Absatz 1 LHO der Stadt Bremerhaven (RLBetBremerhaven) vom 28. November 1996 fest.
b)
Der Betriebsausschuss beschließt in Bezug auf den Jahresabschluss 2023 des Wirtschaftsbetriebes „Rettungsdienst Bremerhaven“ gemäß Abschnitt II, Ziffer 7, Nummer 3 der RLBetBremerhaven, der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen.

Nachrichtliche Angabe über die Behandlung des Jahresergebnisses:

Der Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von 625.491,83 € wird als Bilanzverlust ausgewiesen.

Anlage 1: Bilanz zum 31.12.2023

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2023

Anlage 3: Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2023

gez. Skusa
Stadtrat
Vorsitzender des
Betriebsausschusses


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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