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Jahresabschluss
Die Bremer Stadtreinigung - Anstalt öffentlichen Rechts
für das Wirtschaftsjahr 2018
Gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 1 und 3 Ortgesetz über die Errichtung der Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts, vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 490) i.V.m. § 6 Absatz 5 Nummer 7 Bremisches Kommunalunternehmensgesetz (BremKuG) vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 486) hat der Verwaltungsrat der Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts, mit folgenden Beschluss den Jahresabschluss genehmigt und dem Vorstand die Entlastung erteilt:
Der Verwaltungsrat nimmt den Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2018 zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2018 fest. Der Verwaltungsrat beschließt eine Rücklagenentnahme in Höhe von 2 543 000,- EUR aus der allgemeinen Rücklage zum Verlustausgleich der Sparte Stadtsauberkeit. Der verbleibende Jahresfehlbetrag in Höhe von 4 215 556,03 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Verwaltungsrat entlastet den Vorstand der Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts, für das Geschäftsjahr 2018.
Bilanz zum 31. Dezember 2018 | |
Gewinn- und Verlustrechnung 2018 | |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers |
gez. Staatsrat Ronny Meyer
Vorsitzender des Verwaltungsrates