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Jahresabschluss
Die Bremer Stadtreinigung - Anstalt öffentlichen Rechts
für das Wirtschaftsjahr 2020
Gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 1 und 3 Ortgesetz über die Errichtung der Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts, vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 490) i.V.m. § 6 Absatz 5 Nummer 7 Bremisches Kommunalunternehmensgesetz (BremKuG) vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 486) hat der Verwaltungsrat der Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts, mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt und dem Vorstand die Entlastung erteilt:
Der Verwaltungsrat nimmt den Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2020 zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2020 fest. Der Verwaltungsrat beschließt den Jahresfehlbetrag in Höhe von 317 583,15 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Verwaltungsrat entlastet den Vorstand der Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts, für das Geschäftsjahr 2020.
Bilanz zum 31. Dezember 2020 | |
Gewinn- und Verlustrechnung 2020 | |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers |
gez. Staatsrat Ronny Meyer
Vorsitzender des Verwaltungsrates