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Jahresabschluss Die Bremer Stadtreinigung - Anstalt öffentlichen Rechts für das Wirtschaftsjahr 2021

Veröffentlichungsdatum:27.05.2022 Inkrafttreten28.05.2022
Fundstelle Brem.ABl. 2022, S. 374
Bezug (Rechtsnorm)BRSTADTREINAöRERROG § 7, BremKuG § 6
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss Die Bremer Stadtreinigung - Anstalt öffentlichen Rechts für das Wirtschaftsjahr 2021 (Brem.ABl. 2022, S. 374)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Erlassdatum:27.05.2022
Fassung vom:27.05.2022
Gültig ab:28.05.2022
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 7 BRSTADTREINAöRERROG, § 6 BremKuG
Fundstelle:Brem.ABl. 2022, 374
Jahresabschluss Die Bremer Stadtreinigung - Anstalt öffentlichen Rechts für das Wirtschaftsjahr 2021

Jahresabschluss
Die Bremer Stadtreinigung - Anstalt öffentlichen Rechts
für das Wirtschaftsjahr 2021

Gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 1 und 3 Ortgesetz über die Errichtung der Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts, vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 490) i.V.m. § 6 Absatz 5 Nummer 7 Bremisches Kommunalunternehmensgesetz (BremKuG) vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 486) hat der Verwaltungsrat der Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts, mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt und dem Vorstand die Entlastung erteilt:

Der Verwaltungsrat nimmt den Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2021 zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2021 fest. Der Verwaltungsrat beschließt den Jahresfehlbetrag in Höhe von 1 345 392,03 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Verwaltungsrat bittet den Vorstand die Abstimmung über die Verwendung der Rücklagen einzuleiten und dem Verwaltungsrat erneut vorzulegen.

Der Verwaltungsrat entlastet den Vorstand der Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts, für das Geschäftsjahr 2021.

Anlage I:

Bilanz zum 31. Dezember 2021



Anlage II:

Gewinn- und Verlustrechnung 2021



Anlage III:

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

gez. Staatsrat Enno Eike Nottelmann
Vorsitzender des Verwaltungsrates


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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