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Jahresabschluss
Die Bremer Stadtreinigung - Anstalt öffentlichen Rechts
für das Wirtschaftsjahr 2024
Gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 1 und 3 Ortgesetz über die Errichtung der Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts, vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 490) i.V.m. § 6 Absatz 5 Nummer 7 Bremisches Kommunalunternehmensgesetz (BremKuG) vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 486) hat der Verwaltungsrat der Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts, mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt und dem Vorstand die Entlastung erteilt:
Der Verwaltungsrat nimmt den Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2024 fest. Der Verwaltungsrat beschließt den Jahresüberschuss in Höhe von 88 955,77 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Verwaltungsrat entlastet den Vorstand der Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts, für das Geschäftsjahr 2024.
Bilanz zum 31. Dezember 2024 | |
Gewinn- und Verlustrechnung 2024 | |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers |
gez. Staatsrätin
Vorsitzende des Verwaltungsrates