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Jahresabschluss - Entsorgungsbetriebe Bremerhaven - für das Wirtschaftsjahr 2015

Veröffentlichungsdatum:01.02.2017 Inkrafttreten02.02.2017
Fundstelle Brem.ABl. 2017, S. 50
Bezug (Rechtsnorm)EBBOG § 7
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss - Entsorgungsbetriebe Bremerhaven - für das Wirtschaftsjahr 2015 (Brem.ABl. 2017, S. 50)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:01.02.2017
Fassung vom:01.02.2017
Gültig ab:02.02.2017
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 7 EBBOG
Fundstelle:Brem.ABl. 2017, 50
Jahresabschluss - Entsorgungsbetriebe Bremerhaven - für das Wirtschaftsjahr 2015

Jahresabschluss
- Entsorgungsbetriebe Bremerhaven -
für das Wirtschaftsjahr 2015

Gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 505) und sowie § 7 Absatz 3 des Ortsgesetzes über die Entsorgungsbetriebe der Stadt Bremerhaven vom 27. Januar 1994 (Brem.GBl. S. 89) hat der Entsorgungsbetriebsausschuss der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

1.
Der Entsorgungsbetriebsausschuss stellt den Jahresabschluss 2015 der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden sowie § 7 Absatz 3 des Ortsgesetzes über die Entsorgungsbetriebe der Stadt Bremerhaven fest.
2.
Der Entsorgungsbetriebsausschuss beschließt in Bezug auf den Jahresabschluss 2015 der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden sowie § 7 Absatz 3 des Ortsgesetzes über die Entsorgungsbetriebe der Stadt Bremerhaven der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen.

Nachrichtliche Angabe über die Behandlung des Jahresergebnisses:

Der Jahresverlust 2015 in Höhe von 140.119,78 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2015



Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung



Anlage 3:

Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

Dr. Ehbauer
Stadträtin
Vorsitzende des Entsorgungsbetriebsausschusses


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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