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Jahresabschluss
- Entsorgungsbetriebe Bremerhaven -
für das Wirtschaftsjahr 2017
Gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 505) sowie nach § 7 Absatz 3 des Ortsgesetzes über die Entsorgungsbetriebe der Stadt Bremerhaven vom 27. Januar 1994 (Brem.GBl. S. 89) hat der Entsorgungsbetriebsausschuss der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:
Nachrichtliche Angabe über die Behandlung des Jahresergebnisses:
Der Jahresgewinn 2017 in Höhe von 8 002,94 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2017
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 3: Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
Dr. Ehbauer
Stadträtin
Vorsitzende des Entsorgungsbetriebsausschusses