Sie sind hier:
  • Jahresabschluss - Entsorgungsbetriebe Bremerhaven - für das Wirtschaftsjahr 2019

Jahresabschluss - Entsorgungsbetriebe Bremerhaven - für das Wirtschaftsjahr 2019

Veröffentlichungsdatum:09.09.2021 Inkrafttreten10.09.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 935
Bezug (Rechtsnorm)EBBOG § 7
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss - Entsorgungsbetriebe Bremerhaven - für das Wirtschaftsjahr 2019 (Brem.ABl. 2021, S. 935)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:29.05.2021
Fassung vom:29.05.2021
Gültig ab:10.09.2021
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 7 EBBOG
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 935
Jahresabschluss - Entsorgungsbetriebe Bremerhaven - für das Wirtschaftsjahr 2019

Jahresabschluss
- Entsorgungsbetriebe Bremerhaven -
für das Wirtschaftsjahr 2019

Gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 505) sowie nach § 7 Absatz 3 des Ortsgesetzes über die Entsorgungsbetriebe der Stadt Bremerhaven vom 27. Januar 1994 (Brem.GBl. S. 89) hat der Entsorgungsbetriebsausschuss der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

1.
Der Entsorgungsbetriebsausschuss stellt den Jahresabschluss 2019 der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden sowie § 7 Absatz 3 des Ortsgesetzes über die Entsorgungsbetriebe der Stadt Bremerhaven fest.
2.
Der Entsorgungsbetriebsausschuss beschließt in Bezug auf den Jahresabschluss 2019 der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden sowie § 7 Absatz 3 des Ortsgesetzes über die Entsorgungsbetriebe der Stadt Bremerhaven der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen.

Nachrichtliche Angabe über die Behandlung des Jahresergebnisses:

Der Jahresverlust 2019 in Höhe von 1 362 830,59 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2019



Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung



Anlage 3:

Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

Neuhoff
Bürgermeister
Vorsitzender des Entsorgungsbetriebsausschusses


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.