Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Jahresabschluss für das Sonstige Sondervermögen Immobilien und Technik des Landes Bremen für das Wirtschaftsjahr 2021

Jahresabschluss für das Sonstige Sondervermögen Immobilien und Technik des Landes Bremen für das Wirtschaftsjahr 2021

Veröffentlichungsdatum:10.02.2023 Inkrafttreten11.02.2023
Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 63
Bezug (Rechtsnorm)BremSVITG § 7
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss für das Sonstige Sondervermögen Immobilien und Technik des Landes Bremen für das Wirtschaftsjahr 2021 (Brem.ABl. 2023, S. 63)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:07.10.2022
Fassung vom:07.10.2022
Gültig ab:11.02.2023
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 7 BremSVITG
Fundstelle:Brem.ABl. 2023, 63
Jahresabschluss für das Sonstige Sondervermögen Immobilien und Technik des Landes Bremen für das Wirtschaftsjahr 2021

Jahresabschluss für das Sonstige Sondervermögen
Immobilien und Technik des Landes Bremen
für das Wirtschaftsjahr 2021

Zum Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögen Immobilien und Technik des Landes Bremen für das Jahr 2021 hat der Haushalts- und Finanzausschuss am 7. Oktober 2022 folgenden Beschluss gefasst:

Der Haushalts- und Finanzausschuss stellt nach § 7 des Gesetzes über die Errichtung eines Sonstigen Sondervermögen Immobilien und Technik des Landes Bremen (BremSVITG) den Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögen Immobilien und Technik des Landes Bremen zum 31. Dezember 2021, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen ist, fest. Der Verlust von EUR 333 008,01 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Ausschuss erteilt der Geschäftsführerin der Immobilien Bremen AöR, Frau Susanne Kirchmann, für das Geschäftsjahr 2021 und dem weiteren Geschäftsführer Herrn Arndt Brücker für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2021, allesamt als Geschäftsbesorger des Sondervermögens die Entlastung.

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2021

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2021

Anlage 3: Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zum 31. Dezember 2021

gez. Herr Jens Eckhoff
Vorsitzender des staatlichen Haushalts- und
Finanzausschusses Bremen


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt