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Jahresabschluss - Seestadt Immobilien - (Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Abs. 1 LHO) für das Wirtschaftsjahr 2014

Veröffentlichungsdatum:22.07.2015 Inkrafttreten23.07.2015
Fundstelle Brem.ABl. 2015, S. 768
Bezug (Rechtsnorm)LHO § 26
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss - Seestadt Immobilien - (Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Abs. 1 LHO) für das Wirtschaftsjahr 2014 (Brem.ABl. 2015, S. 768)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:22.07.2015
Fassung vom:22.07.2015
Gültig ab:23.07.2015
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 26 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 768
Jahresabschluss - Seestadt Immobilien - (Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Abs. 1 LHO) für das Wirtschaftsjahr 2014

Jahresabschluss
- Seestadt Immobilien -
(Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Abs. 1 LHO)
für das Wirtschaftsjahr 2014

Gemäß Ziffer 8 Absatz 3 Nummer 3 der Einzelregelungen zur Gründung und zum Betrieb des Wirtschaftsbetriebes Seestadt Immobilien hat der Immobilienausschuss wie nachstehend den Jahresabschluss 2014 von Seestadt Immobilien festgestellt und der Betriebsleitung die Entlastung erteilt:

„Der Immobilienausschuss stellt gemäß Ziffer 8 Absatz 3 Nummer 3 Einzelregelungen den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgestellten Jahresabschluss 2014 fest und erteilt den Betriebsleitern, Herrn Frank Jacobsen und Herrn Lothar Wöhlken, die erforderliche Entlastung.“

gez. Grantz
Oberbürgermeister
Vorsitzender des
Immobilienausschusses

gez. Teiser
Bürgermeister
Vorsitzender des
Immobilienausschusses

gez. Dr. Ehbauer
Stadträtin
Vorsitzende des
Immobilienausschusses

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2014

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung

Anlage 3: Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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