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Jahresabschluss
- Seestadt Immobilien -
(Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Abs. 1 LHO)
für das Wirtschaftsjahr 2015
Gemäß Ziffer 8 Absatz 3 Nummer 3 der Einzelregelungen zur Gründung und zum Betrieb des Wirtschaftsbetriebes Seestadt Immobilien hat der Immobilienausschuss wie nachstehend den Jahresabschluss 2015 von Seestadt Immobilien festgestellt und der Betriebsleitung die Entlastung erteilt:
„Der Immobilienausschuss stellt gemäß Ziffer 8 Absatz 3 Nummer 3 Einzelregelungen den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgestellten Jahresabschluss 2015 fest und erteilt den Betriebsleitern, Herrn Frank Jacobsen und Herrn Lothar Wöhlken, die erforderliche Entlastung.“
gez. Grantz
Oberbürgermeister
Vorsitzender des
Immobilienausschusses
gez. Bödeker
Bürgermeister
Vorsitzender des
Immobilienausschusses
gez. Dr. Ehbauer
Stadträtin
Vorsitzende des
Immobilienausschusses
Bilanz zum 31. Dezember 2015 | |
Gewinn- und Verlustrechnung | |
Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers |