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Jahresabschluss Umweltbetrieb Bremen
Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
für das Wirtschaftsjahr 2014
Gemäß § 11 Absatz 1 Ziffer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes Bremen und der Stadtgemeinde vom 24. September 2009 (Brem.GBI. S. 505) hat der Betriebsausschuss des Umweltbetriebes Bremen mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt:
Der Betriebsausschuss nimmt den Jahresabschluss 2014, den Lagebericht, die Erfolgsübersicht und den Bericht der Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis. Der Jahresabschluss des Umweltbetriebes Bremen zum 31. Dezember 2014 wurde festgestellt. Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsausschuss entlastet die Betriebsleitung des Umweltbetriebes Bremen für das Geschäftsjahr 2014.
Anlage I: Bilanz zum 31. Dezember 2014
Anlage II: Gewinn- und Verlustrechnung 2014
Anlage III: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
gez. Staatsrat Ronny Meyer
Vorsitzender des Betriebsausschusses