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Jahresabschluss Umweltbetrieb Bremen
Eigenbetrieb der Stadtgemeinde
Bremen für das Wirtschaftsjahr 2015
Gemäß § 11 Absatz 1 Ziffer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes Bremen und der Stadtgemeinde vom 24. September 2009 (Brem.GBI. S. 505) hat der Betriebsausschuss des Umweltbetriebes Bremen mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt:
Der Betriebsausschuss nimmt den Jahresabschluss 2015, den Lagebericht, die Erfolgsübersicht und den Bericht der Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis. Der Jahresabschluss des Umweltbetriebes Bremen zum 31. Dezember 2015 wurde festgestellt. Das Jahresergebnis wird in die Gewinnrücklage gebucht.
Der Betriebsausschuss entlastet die Betriebsleitung des Umweltbetriebes Bremen für das Geschäftsjahr 2015.
Bilanz zum 31. Dezember 2015 | |
Gewinn- und Verlustrechnung 2015 | |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers |
gez. Staatsrat Ronny Meyer
Vorsitzender des Betriebsausschusses