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Jahresabschluss Umweltbetrieb Bremen
Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
für das Wirtschaftsjahr 2017
Gemäß § 11 Absatz 1 Ziffer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes Bremen und der Stadtgemeindevom 24. September 2009 (Brem.GBI. S. 505) hat der Betriebsausschuss des Umweltbetriebes Bremen mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt:
Der Betriebsausschuss nimmt den Jahresabschluss 2017, den Lagebericht, die Erfolgsübersicht und den Bericht der Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis. Der Jahresabschluss des Umweltbetriebes Bremen zum 31. Dezember 2017 wurde festgestellt. Der Jahresüberschuss wird in die Gewinnrücklage eingestellt.
Der Betriebsausschuss entlastet die Betriebsleitung des Umweltbetriebes Bremen für das Geschäftsjahr 2017.
Bilanz zum 31. Dezember 2017 | |
Gewinn- und Verlustrechnung 2017 | |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers |
gez. Staatsrat Ronny Meyer
Vorsitzender des Betriebsausschusses