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Jahresabschluss Umweltbetrieb Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen für das Wirtschaftsjahr 2018

Veröffentlichungsdatum:02.04.2020 Inkrafttreten03.04.2020
Fundstelle Brem.ABl. 2020, S. 274
Bezug (Rechtsnorm)BremSVG § 11
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss Umweltbetrieb Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen für das Wirtschaftsjahr 2018 (Brem.ABl. 2020, S. 274)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Erlassdatum:02.04.2020
Fassung vom:02.04.2020
Gültig ab:03.04.2020
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 11 BremSVG
Fundstelle:Brem.ABl. 2020, 274
Jahresabschluss Umweltbetrieb Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen für das Wirtschaftsjahr 2018

Jahresabschluss Umweltbetrieb Bremen
Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
für das Wirtschaftsjahr 2018

Gemäß § 11 Absatz 1 Ziffer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes Bremen und der Stadtgemeinde vom 24. September 2009 (Brem. GBI. S. 505) hat der Betriebsausschuss des Umweltbetriebes Bremen mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt:

Der Betriebsausschuss nimmt den Jahresabschluss 2018, den Lagebericht, die Erfolgsübersicht und den Bericht der Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis. Der Jahresabschluss des Umweltbetriebes Bremen zum 31. Dezember 2018 wurde festgestellt. Der Jahresüberschuss wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

Der Betriebsausschuss entlastet die Betriebsleitung des Umweltbetriebes Bremen für das Geschäftsjahr 2018.

Anlage I:

Bilanz zum 31. Dezember 2018

Anlage II:

Gewinn- und Verlustrechnung 2018

Anlage III:

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

gez. Staatsrat Ronny Meyer
Vorsitzender des Betriebsausschusses


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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