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Jahresabschluss Umweltbetrieb Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen für das Wirtschaftsjahr 2020

Veröffentlichungsdatum:10.11.2021 Inkrafttreten11.11.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 1136
Bezug (Rechtsnorm)BremSVG § 11
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss Umweltbetrieb Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen für das Wirtschaftsjahr 2020 (Brem.ABl. 2021, S. 1136)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Erlassdatum:10.11.2021
Fassung vom:10.11.2021
Gültig ab:11.11.2021
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 11 BremSVG
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 1136
Jahresabschluss Umweltbetrieb Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen für das Wirtschaftsjahr 2020

Jahresabschluss Umweltbetrieb Bremen
Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
für das Wirtschaftsjahr 2020

Gemäß § 11 Absatz 1 Ziffer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes Bremen und der Stadtgemeinde vom 24. November 2009 (Brem.GBI. S. 505) hat der Betriebsausschuss des Umweltbetriebes Bremen mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt:

Der Betriebsausschuss nimmt den Jahresabschluss 2020, den Lagebericht, die Erfolgsübersicht und den Bericht der Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis. Der Jahresabschluss des Umweltbetriebes Bremen zum 31. Dezember 2020 wurde festgestellt. Der Jahresüberschuss wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

Der Betriebsausschuss entlastet die Betriebsleitung des Umweltbetriebes Bremen für das Geschäftsjahr 2020.

Anlage I:

Bilanz zum 31. Dezember 2020



Anlage II:

Gewinn- und Verlustrechnung 2020



Anlage III:

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

gez. Staatsrat Ronny Meyer
Vorsitzender des Betriebsausschusses


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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