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Jahresabschluss Umweltbetrieb Bremen
Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
für das Wirtschaftsjahr 2021
Gemäß § 11 Absatz 1 Ziffer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes Bremen und der Stadtgemeinde vom 24. November 2009 (Brem.GBI. S. 505) hat der Betriebsausschuss des Umweltbetriebes Bremen mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt:
Der Betriebsausschuss nimmt den Jahresabschluss 2021, den Lagebericht, die Erfolgsübersicht und den Bericht der Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis. Der Jahresabschluss des Umweltbetriebes Bremen zum 31. Dezember 2021 wurde festgestellt. Der Jahresüberschuss wird in die Gewinnrücklage eingestellt.
Der Betriebsausschuss entlastet die Betriebsleitung des Umweltbetriebes Bremen für das Geschäftsjahr 2021.
Bilanz zum 31. Dezember 2021 | |
Gewinn- und Verlustrechnung 2021 | |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers |
gez. Staatsrat E. Nottelmann
Vorsitzender des Betriebsausschusses