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Jahresabschluss Umweltbetrieb Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen für das Wirtschaftsjahr 2022

Veröffentlichungsdatum:11.03.2024 Inkrafttreten12.03.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 356
Bezug (Rechtsnorm)BremSVG § 11
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss Umweltbetrieb Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen für das Wirtschaftsjahr 2022 (Brem.ABl. 2024, S. 356)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Erlassdatum:11.03.2024
Fassung vom:11.03.2024
Gültig ab:12.03.2024
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 11 BremSVG
Fundstelle:Brem.ABl. 2024, 356
Jahresabschluss Umweltbetrieb Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen für das Wirtschaftsjahr 2022

Jahresabschluss Umweltbetrieb Bremen
Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
für das Wirtschaftsjahr 2022

Gemäß § 11 Absatz 1 Ziffer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes Bremen und der Stadtgemeinde vom 24. November 2009 (Brem.GBI. S. 505) hat der Betriebsausschuss des Umweltbetriebes Bremen mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt:

Der Betriebsausschuss nimmt den Jahresabschluss 2022, den Lagebericht, die Erfolgsübersicht und den Bericht der Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis. Der Jahresabschluss des Umweltbetriebes Bremen zum 31. Dezember 2022 wurde festgestellt. Der Jahresüberschuss wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

Der Betriebsausschuss entlastet die Betriebsleitung des Umweltbetriebes Bremen für das Geschäftsjahr 2022.

Anlage I:

Bilanz zum 31. Dezember 2022



Anlage II:

Gewinn- und Verlustrechnung 2022



Anlage III:

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

gez. Staatsrätin I. Strebl
Vorsitzende des Betriebsausschusses


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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