Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2010

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2010

Veröffentlichungsdatum:29.03.2010 Inkrafttreten30.03.2010
Fundstelle Brem.ABl. 2010, S. 208
Bezug (Rechtsnorm)BremIngG § 17, LHO § 108
Zitiervorschlag: "Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2010 (Brem.ABl. 2010, S. 208)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:09.03.2010
Fassung vom:09.03.2010
Gültig ab:30.03.2010
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 17 BremIngG, § 108 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2010, 208
Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2010

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2010

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2010 werden § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:

A.

1.

Selbstständige

150,00 €




2.

Angestellte, Beamte

90,00 €

B.

1.

Angestellte, Beamte

a)

205,00 €



oder

b)

260,00 €,




wenn sie in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen




oder




wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen

2.

Sonstige Pflichtmitglieder



a)

490,00 €



und zusätzlich




b)

nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung



bei 1 bei 10 Beschäftigten

50,00 €

je Beschäftigten



sowie





für jeden weiteren Beschäftigten

15,00 €

bis maximal 30 Beschäftigte

Beschlossen am 17. November 2009 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG.

Ausgefertigt am 16. Februar 2010

Ingenieurkammer der
Freien Hansestadt Bremen

Diese von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 17. November 2009 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2010 werden nach § 17 Absatz 4 BremIngG und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.

Bremen, den 1. März 2010

Die Senatorin für Finanzen

Bremen, den 9. März 2010

Der Senator für Umwelt,
Bau, Verkehr und Europa
– Aufsichtsbehörde –


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.