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Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2010
Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2010 werden § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:
1. | Selbstständige | 150,00 € |
2. | Angestellte, Beamte | 90,00 € |
1. | Angestellte, Beamte | a) | 205,00 € | |||
oder | b) | 260,00 €, | ||||
wenn sie in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen | ||||||
oder | ||||||
wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen | ||||||
2. | Sonstige Pflichtmitglieder | |||||
a) | 490,00 € | |||||
und zusätzlich | ||||||
b) | nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung | |||||
bei 1 bei 10 Beschäftigten | 50,00 € | je Beschäftigten | ||||
sowie | ||||||
für jeden weiteren Beschäftigten | 15,00 € | bis maximal 30 Beschäftigte |
Beschlossen am 17. November 2009 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG.
Ausgefertigt am 16. Februar 2010
Ingenieurkammer der
Freien Hansestadt Bremen
Diese von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 17. November 2009 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2010 werden nach § 17 Absatz 4 BremIngG und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.
Bremen, den 1. März 2010
Die Senatorin für Finanzen
Bremen, den 9. März 2010
Der Senator für Umwelt,
Bau, Verkehr und Europa
– Aufsichtsbehörde –