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Kammerbeiträge
der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
für das Jahr 2012
Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2012 werden § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:
1. Selbstständige | 150,00 € |
2. Angestellte, Beamte | 90,00 € |
1. Angestellte, Beamte | a) | 205,00€ | ||
b) | 260,00€, | |||
wenn sie in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen | ||||
wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen | ||||
2. Sonstige Pflichtmitglieder | ||||
a) | 490,00 € | |||
b) | nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung | |||
bei 1 bei 10 | 50,00 € je Beschäftigten | |||
sowie | ||||
für jeden weiteren | 15,00 € bis maximal | |||
30 Beschäftigte |
Beschlossen am 14. November 2011 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG.
Ausgefertigt am 9. Dezember 2011
Ingenieurkammer der
Freien Hansestadt Bremen
Diese von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 14. November 2011 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2012 werden nach § 17 Absatz 4 BremlngG und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.
Bremen, den 20. Dezember 2011
Die Senatorin für Finanzen
Bremen, den 17. Januar 2012
Der Senator für Umwelt,
Bau und Verkehr
– Aufsichtsbehörde –