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Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012

Veröffentlichungsdatum:01.02.2012 Inkrafttreten02.02.2012
Fundstelle Brem.ABl. 2012, S. 40
Bezug (Rechtsnorm)BremIngG § 17, LHO § 108
Zitiervorschlag: "Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012 (Brem.ABl. 2012, S. 40)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:14.11.2011
Fassung vom:14.11.2011
Gültig ab:02.02.2012
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 17 BremIngG, § 108 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2012, 40
Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012

Kammerbeiträge
der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
für das Jahr 2012

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2012 werden § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:

A.
Freiwillige Mitglieder

1. Selbstständige

150,00 €

2. Angestellte, Beamte

90,00 €

B.
Pflichtmitglieder

1. Angestellte, Beamte
oder

a)

205,00€

b)

260,00€,


wenn sie in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen
oder


wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen

2. Sonstige Pflichtmitglieder




a)
und zusätzlich

490,00 €


b)

nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung


bei 1 bei 10
Beschäftigten

50,00 € je Beschäftigten


sowie



für jeden weiteren
Beschäftigten

15,00 € bis maximal



             30 Beschäftigte

Beschlossen am 14. November 2011 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG.

Ausgefertigt am 9. Dezember 2011

Ingenieurkammer der
Freien Hansestadt Bremen

Diese von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 14. November 2011 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2012 werden nach § 17 Absatz 4 BremlngG und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.

Bremen, den 20. Dezember 2011

Die Senatorin für Finanzen

Bremen, den 17. Januar 2012

Der Senator für Umwelt,
Bau und Verkehr
– Aufsichtsbehörde –


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