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Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für
das Jahr 2013
Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2013 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:
A. | Freiwillige Mitglieder | |||
1. | Selbstständige | 150,00 € | ||
2. | Angestellte, Beamte | 90,00 € | ||
B. | Pflichtmitglieder | |||
1. | Angestellte, Beamte | a) 205,00 € | ||
oder | b) 260,00 €, | |||
wenn sie in der Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen | ||||
oder | ||||
wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen | ||||
2. | Sonstige Pflichtmitglieder | |||
a) | 490,00 € | |||
und zusätzlich | ||||
b) | nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung | |||
bei 1 bis 10 Beschäftigten | 50,00 € je Beschäftigten | |||
sowie | ||||
für jeden weiteren Beschäftigten | 15,00 € bis maximal 30 Beschäftigte |
Beschlossen am 13. November 2012 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG.
Ausgefertigt am 29. Januar 2013
Ingenieurkammer
der Freien Hansestadt Bremen
Diese von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 13. November beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2013 werden nach § 17 Absatz 4 BremIngG und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.
Bremen, den 21. Februar 2013
Die Senatorin für Finanzen
Bremen, den 27. Februar 2013
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
– Aufsichtsbehörde -