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Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2013

Veröffentlichungsdatum:15.05.2013 Inkrafttreten16.05.2013
Fundstelle Brem.ABl. 2013, S. 363
Bezug (Rechtsnorm)BremIngG § 17, LHO § 108
Zitiervorschlag: "Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2013 (Brem.ABl. 2013, S. 363)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:13.11.2012
Fassung vom:13.11.2012
Gültig ab:16.05.2013
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 17 BremIngG, § 108 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2013, 363
Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2013

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für
das Jahr 2013

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2013 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:

A.


Freiwillige Mitglieder



1.

Selbstständige

150,00 €


2.

Angestellte, Beamte

90,00 €

B.


Pflichtmitglieder



1.

Angestellte, Beamte

a) 205,00 €



oder

b) 260,00 €,




wenn sie in der Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen




oder




wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen


2.

Sonstige Pflichtmitglieder




a)


490,00 €



und zusätzlich




b)

nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung





bei 1 bis 10 Beschäftigten

50,00 € je Beschäftigten




sowie





für jeden weiteren Beschäftigten

15,00 € bis maximal 30 Beschäftigte

Beschlossen am 13. November 2012 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG.

Ausgefertigt am 29. Januar 2013

Ingenieurkammer
der Freien Hansestadt Bremen

Diese von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 13. November beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2013 werden nach § 17 Absatz 4 BremIngG und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.

Bremen, den 21. Februar 2013

Die Senatorin für Finanzen

Bremen, den 27. Februar 2013

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
– Aufsichtsbehörde -


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