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Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für
das Jahr 2014
Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2014 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:
A. | Freiwillige Mitglieder | |||
1. | Selbstständige | 150,00 € | ||
2. | Angestellte, Beamte | 90,00 € | ||
B. | Pflichtmitglieder | |||
1. | Angestellte, Beamte | 205,00 € | ||
oder | 260,00 € | |||
wenn sie in der Liste der Bauvorlageberechtigten oder Tragwerksplaner eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen | ||||
oder | ||||
wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen. | ||||
2. | Sonstige Pflichtmitglieder | |||
a) | 490,00 € | |||
und zusätzlich | ||||
b) | nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung | |||
bei 1 bis 10 Beschäftigten | (je Beschäftigten) 50,00 € | |||
sowie | ||||
für jeden weiteren Beschäftigten (bis max. 30 Beschäftigte) | 15,00 € |
Beschlossen am 12. November 2013 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG.
Ausgefertigt am 22. Januar 2014
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 12. November 2013 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2014 werden nach § 17 Absatz 4 BremIngG und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.
Bremen, den 18. Juni 2014
Die Senatorin für Finanzen
Bremen, den 31. Juli 2014
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
– Aufsichtsbehörde –