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Kammerbeiträge der Ingenieurkammer
der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2015
Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2015 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:
A. | Freiwillige Mitglieder | |||
1. | Selbstständige | 150,00 € | ||
2. | Angestellte, Beamte | 90,00 € | ||
B. | Pflichtmitglieder | |||
1. | Angestellte, Beamte | 205,00 € | ||
oder | 260,00 € | |||
wenn sie in der Liste der Bauvorlageberechtigten oder Tragwerksplaner eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen | ||||
oder | ||||
wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen. | ||||
2. | Sonstige Pflichtmitglieder | |||
a) | 490,00 € | |||
und zusätzlich | ||||
b) | nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung | |||
bei 1 bis 10 Beschäftigten | (je Beschäftigten) 50,00 € | |||
sowie | ||||
für jeden weiteren Beschäftigten | 15,00 € |
Beschlossen am 18. November 2014 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG.
Ausgefertigt am 12. Dezember 2014
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 18. November 2014 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2014 werden nach § 17 Absatz 4 BremIngG und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.
Bremen, den 19. Februar 2015
Die Senatorin für Finanzen
Bremen, den 23. Februar 2015
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
– Aufsichtsbehörde –