Sie sind hier:
  • Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2016

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2016

Veröffentlichungsdatum:27.05.2015 Inkrafttreten28.05.2016
Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 284
Bezug (Rechtsnorm)BremIngG § 17, LHO § 108
Zitiervorschlag: "Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2016 (Brem.ABl. 2016, S. 284)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:13.05.2016
Fassung vom:13.05.2016
Gültig ab:28.05.2016
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 17 BremIngG, § 108 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2016, 284
Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2016

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen

für das Jahr 2016

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2016 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:

A.

1.

Selbstständige

150,00 €

2.

Angestellte, Beamte

90,00 €

B.

1.

Angestellte, Beamte

220,00 €


oder

280,00 €


wenn sie in der Liste der Bauvorlageberechtigten oder Tragwerksplaner eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen


oder


wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen.

2.

Sonstige Pflichtmitglieder


a)


525,00 €


und zusätzlich


b)




nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung


bei 1 bis 10 Beschäftigten

(je Beschäftigten) 50,00 €


sowie



für jeden weiteren Beschäftigten (bis max. 30 Beschäftigte)

15,00 €

Beschlossen am 24. November 2015 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG.

Ausgefertigt am 22. Februar 2016

Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen

Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 24. November 2015 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2016 werden nach § 17 Absatz 4 BremIngG und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.

Bremen, den 4. Mai 2016

Die Senatorin für Finanzen

Bremen, den 13. Mai 2016

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
- Aufsichtsbehörde -


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.