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Kammerbeiträge der Ingenieurkammer
der Freien Hansestadt Bremen
für das Jahr 2017
Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2017 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:
1. | Selbstständige | 150,00 € |
2. | Angestellte, Beamtinnen/Beamte | 90,00 € |
1. | Selbstständige | 525,00 € |
2. | Angestellte, Beamtinnen/Beamte (ohne Nebentätigkeit) | 220,00 € |
3. | Angestellte, Beamtinnen/Beamte (mit Nebentätigkeit) | 280,00 € |
1. | Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, die in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieurinnen/Beratenden Ingenieure wahrnehmen | 280,00 € |
2. | Angestellte Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure | 400,00 € |
3. | Freiberuflich tätige Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure | 525,00 € |
Und zusätzlich nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung: |
- | bei 1 bis 10 Beschäftigten je Beschäftigten | 50,00 € |
- | sowie für jeden weiteren Beschäftigten (bis maximal 30 Beschäftigte) | 15,00 € |
1. | Im Land Bremen zugelassene Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure für Baustatik und Standsicherheit | 525,00 € |
2. | Im Land Bremen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/Vermessungsingenieure | 525,00 € |
Beschlossen am 22. November 2016 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG.
Ausgefertigt am 29. Juni 2017
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 22. November 2016 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2017 werden nach § 17 Absatz 4 BremIngG und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.
Bremen, den 27. Juli 2017
Die Senatorin für Finanzen
Bremen, den 1. August 2017
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
– Aufsichtsbehörde –