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Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2020

Veröffentlichungsdatum:27.04.2020 Inkrafttreten28.04.2020
Fundstelle Brem.ABl. 2020, S. 307
Bezug (Rechtsnorm)BremIngG § 17, LHO § 108
Zitiervorschlag: "Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2020 (Brem.ABl. 2020, S. 307)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Erlassdatum:31.03.2020
Fassung vom:31.03.2020
Gültig ab:28.04.2020
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 17 BremIngG, § 108 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2020, 307
Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2020

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer
der Freien Hansestadt Bremen
für das Jahr 2020

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2020 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:

A. Freiwillige Mitglieder

1.

Selbstständige

150,00 €




2.

Angestellte, Beamtinnen/Beamte

90,00 €

B. Pflichtmitglieder

1.

1.

Selbstständige

525,00 €




2.

Angestellte, Beamtinnen/Beamte (ohne Nebentätigkeit)

220,00 €




3.

Angestellte, Beamtinnen/Beamte (mit Nebentätigkeit)

280,00 €

2.

1.

Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, die in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieurinnen/Beratenden Ingenieure wahrnehmen

280,00 €




2.

Angestellte Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure

400,00 €




3.

Freiberuflich tätige Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure

525,00 €





und zusätzlich nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung:






-

bei 1 bis 10 Beschäftigten je Beschäftigten

50,00 €






-

sowie für jeden weiteren Beschäftigten (bis maximal 30 Beschäftigte)

15,00 €

Ist eine Beratende Ingenieurin/Beratender Ingenieur in mehreren Listen eingetragen, so ist diese/dieser beitragsmäßig der Gruppe B2 (Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure) zuzuordnen.
3.

1.

Im Land Bremen zugelassene Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure für Baustatik und Standsicherheit

525,00 €




2.

Im Land Bremen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/Vermessungsingenieure

525,00 €

Beschlossen am 19. November 2019 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG.

Ausgefertigt am 12. Februar 2020

Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen

Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 19. November 2019 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2020 werden nach § 17 Absatz 4 BremIngG und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.

Bremen, den 25. März 2020

Der Senator für Finanzen

Bremen, den 31. März 2020

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
– Aufsichtsbehörde –


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