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Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2021

Veröffentlichungsdatum:14.04.2021 Inkrafttreten15.04.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 267
Bezug (Rechtsnorm)BremIngG § 17, LHO § 108
Zitiervorschlag: "Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2021 (Brem.ABl. 2021, S. 267)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Erlassdatum:23.03.2021
Fassung vom:23.03.2021
Gültig ab:15.04.2021
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 17 BremIngG, § 108 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 267
Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2021

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer
der Freien Hansestadt Bremen
für das Jahr 2021

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2021 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:

A. Freiwillige Mitglieder

1.

Selbstständige

          

165,00 €





2.

Angestellte, Beamtinnen/Beamte


100,00 €

B. Pflichtmitglieder

1.

Bauvorlageberechtigte, Tragwerksplanerinnen/Tragwerksplaner






1.

Selbstständige

575,00 €






2.

Angestellte, Beamtinnen/Beamte (ohne Nebentätigkeit)

240,00 €






3.

Angestellte, Beamtinnen/Beamte (mit Nebentätigkeit)

305,00 €





2.

Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure






1.

Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, die in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieurinnen/Beratenden Ingenieure wahrnehmen

305,00 €






2.

Angestellte Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure

440,00 €






3.

Freiberuflich tätige Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure

575,00 €






und zusätzlich nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung:




-

bei 1 bis 10 Beschäftigten je Beschäftigten

55,00 €






-

sowie für jeden weiteren Beschäftigten (bis maximal 30 Beschäftigte)

20,00 €






Ist eine Beratende Ingenieurin/Beratender Ingenieur in mehreren Listen eingetragen, so ist diese/dieser beitragsmäßig der Gruppe B2 (Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure) zuzuordnen.



3.

Weitere Pflichtmitglieder




1.

Im Land Bremen zugelassene Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure für Baustatik und Standsicherheit

575,00 €





2.

Im Land Bremen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/Vermessungsingenieure

575,00 €

Beschlossen am 19. November 2019 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG.

Ausgefertigt am 28. Januar 2021

Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen

Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 17. November 2020 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2021 werden nach § 17 Absatz 4 BremIngG und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.

Bremen, den 1. März 2021

Der Senator für Finanzen

Bremen, den 23. März 2021

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und
Wohnungsbau
– Aufsichtsbehörde –


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