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Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2023

Veröffentlichungsdatum:28.06.2023 Inkrafttreten29.06.2023
Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 604
Bezug (Rechtsnorm)BremIngG § 17, LHO § 108
Zitiervorschlag: "Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2023 (Brem.ABl. 2023, S. 604)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Erlassdatum:22.06.2023
Fassung vom:22.06.2023
Gültig ab:29.06.2023
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 17 BremIngG, § 108 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2023, 604
Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2023

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer
der Freien Hansestadt Bremen
für das Jahr 2023

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2023 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:

A. Freiwillige Mitglieder

1.

Selbstständige

180,00 €




2.

Angestellte, Beamtinnen und Beamte

110,00 €

B. Pflichtmitglieder

1.

Bauvorlageberechtigte, Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner






1.

Selbstständige

635,00 €






2.

Angestellte, Beamtinnen und Beamte (ohne Nebentätigkeit)

265,00 €






3.

Angestellte, Beamtinnen und Beamte (mit Nebentätigkeit)

335,00 €





2.

Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure






1.

Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure wahrnehmen

335,00 €






2.

Angestellte Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure

485,00 €






3.

Freiberuflich tätige Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure

635,00 €






4.

und zusätzlich nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung:








- je Beschäftigten (bis maximal 50 Beschäftigte)

65,00 €







Ist eine Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur in mehreren Listen eingetragen, so ist diese oder dieser beitragsmäßig der Gruppe B2 (Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure) zuzuordnen.



3.

Weitere Pflichtmitglieder




1.

Im Land Bremen zugelassene Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik und Standsicherheit

635,00 €






2.

Im Land Bremen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure

635,00 €

Beschlossen am 15. November 2022 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG.

Ausgefertigt am 18. Januar 2023

Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen

Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 15. November 2022 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2023 werden nach § 17 Absatz 4 BremIngG und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.

Bremen, den 28. April 2023

Der Senator für Finanzen

Bremen, den 22. Juni 2023

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
– Aufsichtsbehörde –


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