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Kammerbeiträge der Ingenieurkammer
der Freien Hansestadt Bremen
für das Jahr 2023
Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2023 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:
1. | Selbstständige | 180,00 € |
2. | Angestellte, Beamtinnen und Beamte | 110,00 € |
1. | Bauvorlageberechtigte, Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner | |||
1. | Selbstständige | 635,00 € | ||
2. | Angestellte, Beamtinnen und Beamte (ohne Nebentätigkeit) | 265,00 € | ||
3. | Angestellte, Beamtinnen und Beamte (mit Nebentätigkeit) | 335,00 € | ||
2. | Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure | |||
1. | Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure wahrnehmen | 335,00 € | ||
2. | Angestellte Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure | 485,00 € | ||
3. | Freiberuflich tätige Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure | 635,00 € | ||
4. | und zusätzlich nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung: | |||
- je Beschäftigten (bis maximal 50 Beschäftigte) | 65,00 € | |||
Ist eine Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur in mehreren Listen eingetragen, so ist diese oder dieser beitragsmäßig der Gruppe B2 (Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure) zuzuordnen. | ||||
3. | Weitere Pflichtmitglieder | |||
1. | Im Land Bremen zugelassene Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik und Standsicherheit | 635,00 € | ||
2. | Im Land Bremen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure | 635,00 € |
Beschlossen am 15. November 2022 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG.
Ausgefertigt am 18. Januar 2023
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 15. November 2022 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2023 werden nach § 17 Absatz 4 BremIngG und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.
Bremen, den 28. April 2023
Der Senator für Finanzen
Bremen, den 22. Juni 2023
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
– Aufsichtsbehörde –