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Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2024

Veröffentlichungsdatum:17.01.2024 Inkrafttreten18.01.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 17
Bezug (Rechtsnorm)BremIngG § 17
Zitiervorschlag: "Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2024 (Brem.ABl. 2024, S. 17)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Erlassdatum:14.11.2023
Fassung vom:14.11.2023
Gültig ab:18.01.2024
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 17 BremIngG
Fundstelle:Brem.ABl. 2024, 17
Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2024

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer
der Freien Hansestadt Bremen
für das Jahr 2024

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2024 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:

A. Freiwillige Mitglieder

1.

Selbstständige

200,00 €




2.

Angestellte, Beamtinnen/Beamte

125,00 €

B. Pflichtmitglieder

1.

Bauvorlageberechtigte, Tragwerksplanerinnen/Tragwerksplaner




1.

Selbstständige

700,00 €






2.

Angestellte, Beamtinnen/Beamte (ohne Nebentätigkeit)

295,00 €






3.

Angestellte, Beamtinnen/Beamte (mit Nebentätigkeit)

370,00 €





2.

Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure




1.

Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, die in der Liste der Beratenden Ingenieurinnen/Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieurinnen/Beratenden Ingenieure wahrnehmen

370,00 €






2.

Angestellte Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure

535,00 €






3.

Freiberuflich tätige Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure

700,00 €







und zusätzlich nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung:






- je Beschäftigten (bis maximal 50 Beschäftigte)

70,00 €






Ist eine Beratende Ingenieurin/ein Beratender Ingenieur in mehreren Listen eingetragen, so ist diese/dieser beitragsmäßig der Gruppe B2 (Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure) zuzuordnen.



3.

Weitere Pflichtmitglieder




1.

Im Land Bremen zugelassene Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure für Baustatik und Standsicherheit

700,00 €






2.

Im Land Bremen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/Vermessungsingenieure

700,00 €

Beschlossen am 14. November 2023 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG.

Ausgefertigt am 20. November 2023

Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen

Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 14. November 2023 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2024 werden nach § 17 Absatz 4 BremIngG und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.

Bremen, den 21. Dezember 2023

Der Senator für Finanzen

Bremen, den 11. Januar 2024

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
– Aufsichtsbehörde –


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