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Kammerbeitrag 2011 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Veröffentlichungsdatum:20.12.2010 Inkrafttreten21.12.2010
Fundstelle Brem.ABl. 2010, S. 1017
Zitiervorschlag: "Kammerbeitrag 2011 der Arbeitnehmerkammer Bremen (Brem.ABl. 2010, S. 1017)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Erlassdatum:19.11.2010
Fassung vom:19.11.2010
Gültig ab:21.12.2010
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2010, 1017
Kammerbeitrag 2011 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Kammerbeitrag 2011
der Arbeitnehmerkammer Bremen

Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 11. November 2010 beschlossen:

Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2011 0,15 v.H. des monatlichen Arbeitslohnes.

Der Senator für Wirtschaft und Häfen hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 18. November 2010 nach § 23 Absatz 1 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.

Ausgefertigt, Bremen, den 19. November 2010

Vorstand der
Arbeitnehmerkammer Bremen


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