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Kammerbeitrag 2011
der Arbeitnehmerkammer Bremen
Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 11. November 2010 beschlossen:
Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2011 0,15 v.H. des monatlichen Arbeitslohnes.
Der Senator für Wirtschaft und Häfen hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 18. November 2010 nach § 23 Absatz 1 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.
Ausgefertigt, Bremen, den 19. November 2010
Vorstand der
Arbeitnehmerkammer Bremen