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Kammerbeitrag 2013 der Arbeitnehmerkammer Bremen
Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 22. November 2012 beschlossen:
Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2013 0,15 v.H. des monatlichen Arbeitslohnes.
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 28. November 2012 nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.
Ausgefertigt, Bremen, den 13. Dezember 2012
Vorstand der Arbeitnehmerkammer Bremen