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Kammerbeitrag 2014 der Arbeitnehmerkammer Bremen
Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 28. November 2013 beschlossen:
Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2014 0, 15 % des monatlichen Arbeitslohnes.
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 9. Dezember 2013 nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.
Ausgefertigt, Bremen, den 12. Dezember 2013
Vorstand der Arbeitnehmerkammer Bremen