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Kammerbeitrag 2014 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Veröffentlichungsdatum:23.12.2013 Inkrafttreten24.12.2013
Fundstelle Brem.ABl. 2013, S. 1556
Zitiervorschlag: "Kammerbeitrag 2014 der Arbeitnehmerkammer Bremen (Brem.ABl. 2013, S. 1556)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Erlassdatum:28.11.2013
Fassung vom:28.11.2013
Gültig ab:24.12.2013
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2013, 1556
Kammerbeitrag 2014 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Kammerbeitrag 2014 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 28. November 2013 beschlossen:

Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2014 0, 15 % des monatlichen Arbeitslohnes.

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 9. Dezember 2013 nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.

Ausgefertigt, Bremen, den 12. Dezember 2013

Vorstand der Arbeitnehmerkammer Bremen


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