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Kammerbeitrag 2015 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Veröffentlichungsdatum:11.12.2014 Inkrafttreten12.12.2014
Fundstelle Brem.ABl. 2014, S. 1519
Zitiervorschlag: "Kammerbeitrag 2015 der Arbeitnehmerkammer Bremen (Brem.ABl. 2014, S. 1519)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Erlassdatum:27.11.2014
Fassung vom:27.11.2014
Gültig ab:12.12.2014
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2014, 1519
Kammerbeitrag 2015 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Kammerbeitrag 2015 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 27. November 2014 beschlossen:

Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2015 0,15 % des monatlichen Arbeitslohnes.

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 2. Dezember 2014 nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.

Ausgefertigt, Bremen, den 3. Dezember 2014

Vorstand der Arbeitnehmerkammer Bremen


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