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Kammerbeitrag 2016 der Arbeitnehmerkammer Bremen
Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 19. November 2015 beschlossen:
Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2016 0,15 % des monatlichen Arbeitslohnes.
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat den Beschluss der Vollver-sammlung mit Schreiben vom 24. November 2015 nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.
Ausgefertigt, Bremen, den 26. November 2015
Vorstand der Arbeitnehmerkammer Bremen