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Kammerbeitrag 2020
der Arbeitnehmerkammer Bremen
Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 28. November 2019 beschlossen:
Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2020 0,15% des monatlichen Arbeitslohnes.
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 5. Dezember 2019 nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.
Ausgefertigt, Bremen, den 9. Dezember 2019
Vorstand der Arbeitnehmerkammer Bremen