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Kammerbeitrag 2020 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Veröffentlichungsdatum:11.12.2019 Inkrafttreten12.12.2019
Fundstelle Brem.ABl. 2019, S. 1364
Zitiervorschlag: "Kammerbeitrag 2020 der Arbeitnehmerkammer Bremen (Brem.ABl. 2019, S. 1364)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Erlassdatum:09.12.2019
Fassung vom:09.12.2019
Gültig ab:12.12.2019
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2019, 1364
Kammerbeitrag 2020 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Kammerbeitrag 2020
der Arbeitnehmerkammer Bremen

Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 28. November 2019 beschlossen:

Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2020 0,15% des monatlichen Arbeitslohnes.

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 5. Dezember 2019 nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.

Ausgefertigt, Bremen, den 9. Dezember 2019

Vorstand der Arbeitnehmerkammer Bremen


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